Hinweis zur Gelangensbestätigung
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Sie sind von uns kontaktiert worden, da wir gemäß steuerrechtlicher Vorgaben (§17a Abs 2 No 2 UStDV) für innergemeinschaftliche Lieferungen eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der von uns gelieferten Sendungen benötigen. Diese so genannte Gelangensbestätigung dient ausschließlich als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, damit die Lieferung für Sie weiterhin umsatzsteuerfrei erfolgen kann. Wir bitten Sie daher, das Ihnen übersandte Dokument zu prüfen und unterschrieben an uns zurückzusenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Logistik (DistributionROW@springernature.com) oder Ihr Sales Manager gerne zur Verfügung.